Abgasskandal24

Fordern Sie jetzt Schadensersatz im Diesel-Abgasskandal!

Klagen gegen die Automobilhersteller sind auch in 2022 noch möglich

Wir holen Ihr Geld zurück! Auch in 2022!

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Kostenlose telefonische Erstberatung durch Rechtsanwalt Jochen Struck

Wir klagen für unsere Mandanten gegen die Hersteller von Dieselfahrzeugen der Marken Mercedes, VW, Audi, BMW, Porsche und Opel.

 

Ihr Fahrzeug ist betroffen? So geht es jetzt weiter:

Füllen Sie den Fragebogen und die Prozessvollmacht aus. Der Fragebogen fragt die wesentlichen Daten ab und gibt Ihnen wertvolle Informationen über den weiteren Verlauf unserer Zusammenarbeit. Sie können den Fragebogen bequem online ausfüllen und abschicken.

 

Kommen Sie dem drohenden Diesel-Verbot in Innenstädten zuvor!


Viele Dieselfahrzeuge von Mercedes und VW stoßen im Fahrbetrieb auf der Straße viel mehr Stickoxid aus als die Werbung es versprochen hat. Ihre Abgaswerte sind teilweise um ein Vielfaches höher als zulässig – zu Lasten unserer Umwelt. Lassen Sie sich das nicht bieten! Die Rechtsanwälte der Kanzlei Jordan & Partner haben bereits im September 2015 die bundesweit erste Klage gegen den VW-Konzern eingereicht und seither mehrere hundert Mandanten gegen VW vertreten. Profitieren Sie von unserer Erfahrung im Umgang mit Gerichten und Rechtschutzversicherungen. Auch durch unseren massiven Druck übernehmen heute fast alle Rechtsschutzversicherungen die Kosten für die Schadensersatzklagen gegen die Autohändler und Hersteller.


Aktuelle Themen

27.01.2022

Immer mehr Gerichte entscheiden auf Schadenersatz trotz Verjährung

Immer mehr OLG sprechen trotz Verjährung Schadensersatz zu Auch wer bislang nichts unternommen hat, kann trotz Verjährung sein Geld von VW zurückverlangen. Dieser Ansicht sind inzwischen mehrere deutsche Oberlandesgerichte. Solange seit dem... [mehr...]

25.09.2020

Einzelklage gegen VW noch bis 30.10.2020

Alle Geschädigten des Abgasskandals (VW, Audi, Skoda, Seat), die ihre Fahrzeuge vor dem 22.09.2015 gekauft haben und denen VW im Musterfeststellungsverfahren einen Vergleich verweigert hat, können und sollten noch bis 30.10.2020 Einzelklage gegen... [mehr...]

25.09.2020

Klage gegen VW trotz Verjährung

Für Betroffene mit Rechtsschutzversicherung besteht u. U. die Möglichkeit, Klage gegen VW auch trotz eingetretener Verjährung zu erheben. Wer also bislang untätig war und nicht am Musterfeststellungsverfahren teilgenommen hat, kann noch... [mehr...]

08.11.2019

Opel muss drei Diesel-Modelle zurückrufen wegen verbotener Abschalteinrichtungen

Wie der Nachrichtensender ntv in einer Pressemeldung mitteilte, verfügen nach Auffassung des Kraftfahrtbundesamtes drei Opel-Modelle über unzulässige Abschalteinrichtungen. Demnach habe das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht... [mehr...]

 

Soforthilfe

Tel: 0234 - 338 53 - 189

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Wir setzen Ihr Recht durch

Herr Rechtsanwalt Jordan

Rechtsanwalt Burkhardt Jordan

Herr Rechtsanwalt Struck

Rechtsanwalt Jochen Struck

Herr Rechtsanwalt Conradi

Rechtsanwalt Sascha Conradi

Erfahrene Rechtsanwälte im
Diesel-Abgasskandal

Das sagen unsere Mandanten

"Sehr geehrter Herr Struck!
In meinem Verfahren gegen die Volkswagen AG und den örtlichen Händler hat mich die Kanzlei seit November 2015 begleitet.
Dass das Verfahren jetzt mit einem Vergleich abgeschlossen werden konnte, ist durch Ihre zielorientierte, sachliche Arbeit möglich geworden. Während des Verfahrens hatte ich stets ihr "Ohr" und fühlte mich bestens unterstützt und fortlaufend informiert.
Eingeschlossen sind natürlich alle Ihrer Mitarbeiter, die ebenfalls mitgearbeitet haben. Danke.
Ich hoffe, nicht so bald wieder anwaltliche Hilfe zu benötigen, aber im Bedarfsfall werde ich gern
wieder Ihre Hilfe in Anspruch nehmen.
Sie und die Kanzlei Jordan, Fuhr, Meyer werde ich weiter empfehlen!"

 

"Sehr geehrter Herr Struck,
möchte mich auf diesem Wege auch noch einmal recht herzlich bedanken, wie Sie es mit fachlicher Kompetenz und Verhandlungsgeschick geschafft haben, mir im Abgasskandal zur Seite zu stehen.
Dank Ihres Einsatzes fahre ich nun ein neues benzinbetriebenes Fahrzeug.
Ich wünsche Ihnen für die Zukunft Gesundheit und weiterhin Erfolg."

 

"Guten Tag Herr Struck,
die Nachricht hätte nicht besser ausfallen können. Meiner Frau und mir ist ein Stein vom Herzen gefallen. Die morgige Geburtstagsfeier wird dadurch noch entspannter. Mit diesem Vergleich ist eine angemessene Entschädigung für über ein Jahr Ungewissheit erreicht.
Vielen, vielen Dank für Ihre ausgezeichnete Arbeit. Mit mir als dem eigentlichen Mandanten war es sicherlich nicht immer leicht, da ich zum Teil sehr ungeduldig war. Ich hoffe, es war nicht zu nervig. Natürlich sieht man nur seinen eigenen Fall und vergisst dabei, daß Sie ja zahlreiche gleichgelagerte Verfahren ebenso sorgfältig und gut zu bewältigen haben. Darum nochmals meinen Dank…"

 

"Herr Struck hat seit der ersten Sekunde an dem er unseren Fall übernommen hat, sehr nahe mit mir als Mandanten zusammen gearbeitet. Ich wurde sofort über alle Sachen informiert und am Ende kam, trotz wirklich enormen Zeitdruck, ein sehr positives Ergebnis zustande.
Kann ich nur empfehlen!"

 



Auch gegen Mercedes können Sie jetzt klagen

Auch Mercedes hat seine Dieselfahrzeuge in ähnlicher Weise manipuliert, damit sie die Abgasgrenzwerte auf dem Prüfstand einhalten. Doch im normalen Straßenbetrieb werden diese Werte ebenfalls bei weitem nicht erreicht. Auch gegen Mercedes gehen wir bereits vor – mit Kostendeckungszusage durch Rechtsschutzversicherung. Auch hier ist die Kanzlei Jordan & Partner bundesweit die erste, die Klage gegen die Daimler AG bei Gericht anhängig gemacht hat.

 

Über unsere Erfolge im Abgasskandal berichteten unter anderem:

* Rechtsschutzversicherungen müssen zahlen

Das bestätigen unter anderem die folgenden Urteile:

Ober­landes­gericht Düssel­dorf, (Hinweis-)Beschluss vom 21.09.2017
Aktenzeichen: I-4 U 87/17
Besonderheit: Nach Feststellung des Gerichts ist die ARAG verpflichtet, die Rechts­verfolgungskosten sowohl gegen­über dem VW-Konzern und dem Vertrags­händler zu übernehmen. Zusätzlich hat sie die Klägerin von den Kosten des Stich­entscheids durch die Anwälte der Klägerin frei­zustellen. Die Mitteilung, in der die ARAG der Deckungs­verweigerung den Versicherten zur Kenntnis gab, habe irreführende Informationen enthalten. Außerdem sei nicht deutlich genug auf die Möglich­keit eines Gutachter­verfahrens hingewiesen worden. Das Rechts­schutz­bedürfnis des Klägers habe allein schon deshalb als anerkannt zu gelten, urteilte das Land­gericht Düssel­dorf. Die ARAG legte Berufung ein. Daraufhin teilte das Ober­landes­gericht Düssel­dorf mit, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg habe und das Unternehmen nahm die Berufung zurück. Das Urteil des Land­gerichts in der Sache ist jetzt rechts­kräftig.

Land­gericht Bochum, Urteil vom 01.03.2017
Aktenzeichen: I-4 O 244/16
Kläger­vertreter: Jordan Fuhr Meyer Rechtsanwälte
Besonderheit: Nach Feststellung des Gerichts ist die ARAG verpflichtet, die Rechts­verfolgungskosten sowohl gegen­über dem VW-Konzern und dem Vertrags­händler zu übernehmen. Sowohl die Klage gegen den Vertrags­händler als auch die gegen den VW-Konzern direkt hätten Aussicht auf Erfolg, urteilte das Land­gericht Bochum.

Amts­gericht Düssel­dorf, Urteil vom 09.01.2017
Aktenzeichen: 56 C 108/16
Besonderheit: Das Gericht stellte fest, dass die ARAG verpflichtet ist, die Kosten der Rechts­verfolgung gegen­über dem VW-Konzern und dem Vertrags­händler zu tragen. Die Mitteilung der Deckungs­verweigerung habe irreführende Informationen enthalten und nicht deutlich genug auf die Möglich­keit eines Gutachter­verfahrens hingewiesen. Das Rechts­schutz­bedürfnis des Klägers habe allein schon deshalb als anerkannt zu gelten, urteilte das Amts­gericht Düssel­dorf. Die Arag hatte Berufung einge­legt, die beim Land­gericht Düssel­dorf unter dem Geschäfts­zeichen 9 S 4/17 geführt wurde. Das Gericht beraumte den Termin zur Verhand­lung der Sache für Mitte November an. Kurz vor dem Termin nahm die Arag die Berufung zurück. Das Urteil des Amts­gericht ist nun rechts­kräftig.


 

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