
Immer mehr OLG sprechen trotz Verjährung Schadensersatz zu
Auch wer bislang nichts unternommen hat, kann trotz Verjährung sein Geld von VW zurückverlangen. Dieser Ansicht sind inzwischen mehrere deutsche Oberlandesgerichte. Solange seit dem Kauf nicht mehr als 10 Jahre vergangen sind, können auch solche Käufer, die weder am Musterfeststellungsverfahren teilgenommen oder selber geklagt haben, auch jetzt noch aktiv werden und VW in Regress nehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Wagen bei VW direkt oder einem Autohaus gekauft wurde. Nach neuester Auffassung des OLG Köln gilt das sogar für Gebrauchtwagenkäufer (Urteil vom 15.12.2021 – 16 U 63/21).
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