Abgasskandal24

Hier erläutern wir die rechtlichen und technischen Hintergründe des Abgasskandals. .

Worum geht es beim Abgasskandal?

Die deutschen Autohersteller haben jahrzehntelang ein falsches Spiel gespielt. Der Diesel wurde als umweltfreundliche Alternative zum Benziner verkauft. Aber in Wirklichkeit wurden die vorgeschriebenen Abgaswerte nicht eingehalten. Täuschung, Lüge und Manipulation führten direkt zum Skandal.

Es gibt eine EU-Typenzulassungsverordnung, die genau vorschreibt, welchen Anforderungen ein Fahrzeug genügen muss, damit es zugelassen werden kann. Dort ist auch geregelt, dass und wie Abgasnormen einzuhalten sind. Kurz gefasst: Ohne Schummelei.

Die EU-Typenzulassungsverordnung (Link!) regelt ausdrücklich, dass ein Fahrzeug sich auf dem Prüfstand nicht anders verhalten darf als auf der Straße. Werden auf der Straße Teile der Abgasreinigung „abgeschaltet“, dann ist das verboten. Das Fahrzeug ist dann nicht mehr zulassungsfähig.

Die Autokonzerne haben unterschiedliche „Abschaltvorrichtungen“ benutzt. In der ganz dreisten Variante wird die Abgasreinigung außerhalb des Prüfstandes einfach abgeschaltet. Aber auch „Temperaturfenster“ sind grundsätzlich verboten: In diesem Fall ist bei Kälte und Wärme einfach abgeschaltet.

Dass Prüfstandwerte und Praxiswerte nicht zueinander passen, ist seit Jahrzehnten bekannt. Gestört hat es keinen. Im Jahr 2015 hat eine Umweltschutzorganisation in den USA genauer hingesehen. Bald darauf musste VW illegale Abschaltvorrichtungen einräumen. Damit fing es an.

Betroffen sind die Konzernmarken von VW, Volkswagen, Audi, Seat, Skoda und Porsche. Aber auch Daimler mit Mercedes wurde schon vielfach verurteilt, und BMW und Opel sind ebenfalls in der Kritik. Unsere Model-Liste aktualisieren wir ständig. Finden Sie heraus, ob auch Ihr Fahrzeug betroffen ist!

Wenn Sie einen Abgas-Skandal-Wagen gekauft haben, sind Sie geschädigt! Sie haben nicht das bekommen, wofür Sie bezahlt haben: Ein ordentliches Fahrzeug. Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegen Verkäufer und Hersteller zu erkennen und durchzusetzen. Weit über tausend Geschädigte vertrauen uns.

Nicht nur der Verkäufer haftet, weil er ein mangelhaftes Auto geliefert hat. Auch der Hersteller. Denn der hat betrogen. Alle Hersteller wussten, dass sie die Typenzulassungsverordnung einhalten mussten. Wer manipulierte Autos in den Handel bringt, der betrügt alle, die auf sie hereinfallen.

Nach der Typenzulassungsverordnung können Autos mit Abschaltvorrichtung nicht zugelassen werden. Deshalb kann die Betriebszulassung jedes einzelnen Fahrzeuges jederzeit entzogen werden. Bisher hatten die Behörden Geduld, viele Halter haben aber auch schon böse Briefe vom Straßenverkehrsamt bekommen.

Bin ich betroffen?

Finden Sie mit uns heraus, ob Sie betroffen sind: Durch unsere Typenliste, die Herstellerdatenbanken, Ihre KfZ-Papiere. Immer noch unsicher? Wie fragen für Sie den Händler an oder klagen gegen den Hersteller, wenn es keine klare Auskunft gibt!

Bei Mercedes geht es hauptsächlich um die Modelle, in denen die Motoren OM 651 und OM 642 verbaut sind, z.B.:

A 180 CDI

A 180 CDI BlueEFFICIENCY

A 200 CDI

A 200 CDI

A 200 CDI BlueEFFICIENCY

A 200 d

A 220 CDI

A 220 CDI BlueEFFICIENCY

A 220 d

B 180 CDI

B 180 CDI BlueEFFICIENCY

B 200 CDI

B 200 CDI

B 200 CDI BlueEFFICIENCY

B 200 d

B 220 CDI

B 220 CDI

B 220 CDI BlueEFFICIENCY

B 220 d

C 180 CDI

C 180 CDI BlueEFFICIENCY

C 200 CDI

C 200 CDI BlueEFFICIENCY

C 200 d (mit autom. Getriebe)

C 220 BlueTEC

C 220 BlueTEC BlueEFFICIENCY Edition

C 220 CDI

C 220 CDI BlueEFFICIENCY

C 220 d

C 220 d BlueEFFICIENCY Edition

C 250 BlueTEC

C 250 CDI

C 250 CDI BlueEFFICIENCY

C 250 d

C 300 BlueTEC HYBRID

C 300 CDI 4MATIC

C 300 CDI 4MATIC

C 300 CDI 4MATIC BlueEFFICIENCY

C 300 CDI 4MATIC BlueEFFICIENCY

C 300 h

C 320 CDI

C 320 CDI

C 320 CDI

C 320 CDI

C 350 CDI

C 350 CDI

C 350 CDI

C 350 CDI

C 350 CDI BlueEFFICIENCY

C 350 CDI BlueEFFICIENCY

C 350 CDI BlueEFFICIENCY

C 350 CDI BlueEFFICIENCY

Chrysler 300C

CLA 200 CDI

CLA 200 CDI

CLA 200 d

CLA 220 CDI

CLA 220 CDI

CLA 220 d

CLK 320 CDI

CLK 320 CDI

CLS 220 BlueTEC

CLS 250 BlueTEC

CLS 250 CDI

CLS 250 CDI BlueEFFICIENCY

CLS 320 CDI

CLS 320 CDI

CLS 350 BlueTEC

CLS 350 BlueTEC

CLS 350 BlueTEC

CLS 350 BlueTEC

CLS 350 BlueTEC 4MATIC

CLS 350 BlueTEC 4MATIC

CLS 350 CDI

CLS 350 CDI

CLS 350 CDI

CLS 350 CDI

CLS 350 CDI BlueEFFICIENCY

CLS 350 CDI BlueEFFICIENCY

E 200 BlueTEC

E 200 CDI

E 200 CDI BlueEFFICIENCY

E 220 BlueTEC

E 220 BlueTEC

E 220 BlueTEC BlueEFFICIENCY

E 220 CDI

E 220 CDI

E 220 CDI BlueEFFICIENCY

E 220 CDI BlueEFFICIENCY

E 220 CDI BlueEFFICIENCY Edition

E 220 CDI Edition

E 250 BlueTEC

E 250 BlueTEC

E 250 CDI

E 250 CDI

E 250 CDI BlueEFFICIENCY

E 250 CDI BlueEFFICIENCY

E 280 CDI

E 280 CDI

E 300 BlueTEC

E 300 BlueTEC

E 300 BlueTEC

E 300 BlueTEC

E 300 BlueTEC HYBRID

E 300 CDI BlueEFFICIENCY

E 300 CDI BlueEFFICIENCY

E 300 CDI BlueEFFICIENCY

E 300 CDI BlueEFFICIENCY

E 300 CDI BlueEFFICIENCY

E 300 CDI BlueEFFICIENCY

E 320 CDI

E 320 CDI

E 350 BlueTEC

E 350 BlueTEC

E 350 BlueTEC

E 350 BlueTEC

E 350 BlueTEC

E 350 BlueTEC

E 350 BlueTEC

E 350 BlueTEC

E 350 BlueTEC

E 350 BlueTEC

E 350 CDI BlueEFFICIENCY

E 350 CDI BlueEFFICIENCY

E 350 CDI BlueEFFICIENCY

E 350 CDI BlueEFFICIENCY

E 350 CDI BlueEFFICIENCY

E 350 CDI BlueEFFICIENCY

E 350 CDI BlueEFFICIENCY

E 350 CDI BlueEFFICIENCY

G 280 CDI

G 300 CDI

G 300 CDI

G 320 CDI

G 320 CDI

G 350 BlueTEC

G 350 BlueTEC

G 350 CDI

G 350 CDI

G 350 d

G 350 d

GL 320 CDI

GL 320 CDI

GL 350 BlueTEC

GL 350 BlueTEC

GL 350 BlueTEC

GL 350 BlueTEC

GL 350 CDI BlueEFFICIENCY

GL 350 CDI BlueEFFICIENCY

GL 350 CDI BlueEFFICIENCY

GL 350 CDI BlueEFFICIENCY

GL 350 d

GL 350 d

GLA 200 CDI

GLA 200 d

GLA 220 CDI

GLA 220 d

GLC 250 d

GLC 350 d

GLC 350 d

GLE 350 d Coupé

GLE 350 d Coupé

GLK 200 CDI BlueEFFICIENCY

GLK 220 BlueTEC

GLK 220 CDI

GLK 220 CDI BlueEFFICIENCY

GLK 250 BlueTEC

GLK 250 CDI BlueEFFICIENCY

GLK 320 CDI

GLK 320 CDI

GLK 350 CDI

GLK 350 CDI

GLK 350 CDI

GLK 350 CDI

GLK 350 CDI

GLK 350 CDI

GLK 350 CDI BlueEFFICIENCY

GLK 350 CDI BlueEFFICIENCY

ML 250 BlueTEC

ML 280 CDI

ML 280 CDI

ML 300 CDI BlueEFFICIENCY

ML 300 CDI BlueEFFICIENCY

ML 300 CDI BlueEFFICIENCY

ML 300 CDI BlueEFFICIENCY

ML 320 CDI

ML 320 CDI

ML 350 BlueTEC

ML 350 BlueTEC

ML 350 BlueTEC

ML 350 BlueTEC

ML 350 CDI

ML 350 CDI

ML 350 CDI

ML 350 CDI

R 280 CDI

R 280 CDI

R 300 CDI

R 300 CDI

R 300 CDI BlueEFFICIENCY

R 300 CDI BlueEFFICIENCY

R 320 CDI

R 320 CDI

R 350 BlueTEC

R 350 BlueTEC

R 350 CDI

R 350 CDI

R 350 CDI

R 350 CDI

S 250 CDI BlueEFFICIENCY

S 300 BlueTEC HYBRID

S 320 CDI

S 320 CDI

S 320 CDI BlueEFFICIENCY

S 320 CDI BlueEFFICIENCY

S 350 BlueTEC

S 350 BlueTEC

S 350 BlueTEC

S 350 BlueTEC

S 350 CDI BlueEFFICIENCY

S 350 CDI BlueEFFICIENCY

SLK 250 CDI

SLK 250 CDI BlueEFFICIENCY

SLK 250 d

Sprinter 210 BlueTEC/310 BlueTEC/510 BlueTEC

Sprinter 210 CDI/310 CDI/510 CDI

Sprinter 213 BlueTEC/313 BlueTEC/413 BlueTEC/513 BlueTEC

Sprinter 213 CDI/313 CDI/513 CDI

Sprinter 216 BlueTEC/316 BlueTEC/416 BlueTEC/516 BlueTEC

Sprinter 216 CDI/316 CDI/416 CDI/516 CDI

Sprinter 218 CDI/318 CDI/418 CDI/518 CDI

Sprinter 218 CDI/318 CDI/418 CDI/518 CDI

Sprinter 219 BlueTEC/319 BlueTEC/519 BlueTEC

Sprinter 219 BlueTEC/319 BlueTEC/519 BlueTEC

Sprinter 219 CDI/319 CDI/419 CDI/519 CDI

Sprinter 219 CDI/319 CDI/419 CDI/519 CDI

V 200 CDI/Vito 114 CDI W/V 447

V 220 CDI/Vito 116 CDI W/V 447

V 250 BlueTEC/Vito 119 BlueTEC

Viano 2.0 CDI/Vito 113 CDI

Viano 2.2 CDI/Vito 116 CDI

Viano 3.0 CDI/Vito 120 CDI

Viano 3.0 CDI/Vito 120 CDI

Viano 3.0 CDI/Vito 122 CDI

Viano 3.0 CDI/Vito 122 CDI

Vito 110 CDI

Audi: A1, A3 8P, A4 B8, A5, A6 C6, A6 C7, Q3, Q5, TT 8J;

Škoda: Fabia II, Rapid, Roomster, Octavia II, Superb II, Yeti;

Seat: Ibiza IV, Leon II, Toledo III, Toledo IV, Exeo, Altea/Altea XL, Alhambra II;

Volkswagen: Polo V, Golf VI, Golf Plus, Jetta VI, Beetle, Passat B6, Passat B7, CC, Touran I, Sharan II, Tiguan, Scirocco, Amarok, Caddy, T5, Eos 

Auch in vielen Dieselfahrzeuge mit den großen Sechszylindermotoren und 3 oder 4,2 Litern Hubraum sind unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut. Diese Motoren stecken sowohl in vielen Audi-Modellen, als auch in VW- und Porschemodellen: Audi A4 bis A8, Q5 und Q7, VW Touareg und Amarok, Porsche Cayenne und Macan.

Werfen Sie einen Blick in die Herstellerdatenbanken und drucken Sie sich das Ergebnis aus. Das ist so gut wie ein Geständnis! Und merken Sie sich das Datum: Jetzt, wo Sie Kenntnis haben, beginnt die Verjährung gegen den Hersteller zu laufen, wenn Sie vorher von nichts wussten.

Viele Motorentypen und Fahrzeugmodelle sind betroffen. Ob auch Ihr Fahrzeug einen betroffenen Motor hat, erkennen Sie in der Zulassungsurkunde.

Immer noch unsicher, ob Sie betroffen sind? Sie haben einen Auskunftsanspruch gegen den Verkäufer! Wir richten eine verbindliche Anfrage an den Verkäufer und zwingen ihn, Klartext zu reden!

Der Hersteller Ihres Fahrzeugs legt sich nicht fest, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist? Lassen Sie durch uns eine verbindliche Herstellerauskunft anfordern und den Anspruch wenn nötig einklagen! Sie wurden lange genug hingehalten und haben einen Anspruch auf die Wahrheit.

Wenn Ihr Fahrzeug eine verbotene Abschaltvorrichtung hat und noch nicht nachgerüstet ist – dann ist das wie ein Damokles-Schwert über Ihrer Betriebserlaubnis: Theoretisch könnte das Fahrzeug jederzeit stillgelegt werden. Dass bisher alles gut gegangen ist, sagt leider gar nichts.

Wenn Ihr Fahrzeug nachgerüstet wurde, ist scheinbar wieder alles in Ordnung. Aber vielleicht hat das Fahrzeug jetzt andere Mängel oder eine neue, nur besser versteckte Abschaltvorrichtung, die erst im nächsten Jahr entdeckt wird. Den Autoherstellern ist nicht mehr zu trauen. Leider.

Bei den neuen Modellen wird schon alles in Ordnung sein. Das haben wir alle geglaubt. Bis zum Porsche-Cayenne-Skandal 2017. Dann wurde plötzlich klar: Auch ganz neue Modelle können versteckte Abschaltvorrichtungen haben und daher mangelhaft sein.

Manipulierte Diesel haben keine Typenzulassung. Deshalb kann die Betriebserlaubnis jederzeit entzogen werden. Aber es kann auch zu Fahrverboten kommen – wie für 2018 in Stuttgart geplant. Manipulierte Diesel sind daher kein sicheres Transportmittel mehr.


Ist das alles legal?

Die Autohersteller halten ihr Treiben für „legal“. Jedenfalls behaupten sie das. Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat jedoch deutlich gemacht: Abschaltvorrichtungen sind illegal und werden nicht geduldet. Fahrzeuge, die nicht vollständig nachgerüstet sind, werden auf lange Sicht stillgelegt.

Angeblich dienen die Abschaltvorrichtungen nur dem Schutz des Motors. So etwas wäre zulässig. Aber bei den „Temperaturfenstern“ fällt auf: In Deutschland gibt es heiße Sommertage und Wintertage mit Schnee. Wenn das Fahrzeug dann schmutzig ist, dann ist es eben nicht sauber.

Der "Sündenfall" der Autohersteller ist die "Prüfstanderkennung": Das Fahrzeug erkennt, ob es auf dem Prüfstand ist, und verhält sich dann anders als im Straßenverkehr. Klar, dass es sich dann beim "Straßenmodus" um eine verbotene Abschaltvorrichtung handelt.

Lassen Sie sich nicht von den Herstellern einwickeln: Das Kraftfahrtbundesamt, der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages und zahlreiche Gerichte haben mittlerweile deutlich gemacht: Die manipulierten Diesel kranken alle an klarer Gesetzesumgehung!

Es liegt nach jeder denkbaren Definition ein Sachmangel vor: Der Käufer bekommt nicht, was vereinbart ist, bekommt nicht, was er erwartet hat und erwarten durfte, er bekommt nicht, was marktüblich ist, und er bekommt kein Produkt, das den gesetzlichen (Mindest-)Anforderungen entspricht.

Die Vertuschungskampagne der Autoindustrie wollte uns weiss machen, dass kein erheblicher Mangel vorliegt. Das sehen praktisch alle deutschen Gerichte inzwischen anders: Eine Dreckschleuder, die gegen Gesetze verstößt, ist erheblich mangelhaft und löst Schadensersatzansprüche des Kunden aus.

Die Käufer wurden getäuscht. Sie haben für ein sauberes Auto bezahlt und ein dreckiges bekommen. Deshalb liegen millionenfach Sachmangelansprüche der Käufer vor – und Betrugsstraftaten der Hersteller. Niemand glaubt heute mehr, dass die Vorstände dreckiger Diesel selbst „sauber“ waren.

In manchen Krimis gibt es das „Verbrechen im Verbrechen“. Die Nachrüstung der Diesel-PKW kann dazu gehören, wenn sie ihrerseits nur wieder Schummelei ist. Denn nach der Nachrüstung bleibt immer noch vieles unklar, und oft zeigen sich sogar neue Mängel.

Welche Rechte habe ich im Abgasskandal?

Als geschädigter Autokäufer können Sie verschiedene Rechte geltend machen: Nachrüstung, Neulieferung, Kaufpreisminderung, Rücktritt mit Geld zurück, Aufwendungsersatz, Schadenersatz – und zwar auch für Folgeschäden.

Im Gegensatz zum Verkäufer haben die Hersteller bewusst manipuliert & betrogen: Sie müssen Schadenersatz leisten! Auch durch Rücknahme des Fahrzeugs und Erstattung des Kaufpreises mit Zinsen. Angerechnet werden nur die gefahrenen Kilometer.

Inzwischen sind die Ansprüche gegen die Händler in der Regel verjährt. Durchsetzbar ist aber unter Umständen noch Ihr Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller.

Der Hersteller haftet auf Schadensersatz. Denn er hat im Gegensatz zum Verkäufer in vollem Bewusstsein manipuliert und betrogen und erfüllt damit die Voraussetzung von „Verschulden“ für den Schadensersatzanspruch.

Wenn Sie Ihren Wagen bei der eigenen Hausbank finanziert haben, hat das nichts mit dem Abgasskandal zu tun. Ganz anders, wenn die finanzierende „Autobank“ mit dem Hersteller verbunden ist: Dann können Sie zusammen mit dem Kaufvertrag auch den Kreditvertrag kippen! Wir machen das.


Verjährung im Abgasskandal

Ansprüche gegenüber dem Verkäufer verjähren taggenau 2 Jahre nach Ablieferung . Ansprüche gegenüber dem Hersteller 3 Jahre – zum Jahresende – nach Ihrer Kenntnis des Betruges, allerspätestens aber nach 10 Jahren. Wir prüfen das in jedem Einzelfall sorgfältig für Sie.

Berühmt geworden ist der „Verjährungsverzicht“ von Volkswagen. Aber der ist eigentlich eine Luftnummer! VW haftet ohnehin länger, als verzichtet wurde , und die Vertragshändler müssen sich nicht unbedingt an die Empfehlung von Volkswagen halten – sondern entscheiden selbst.

Ansprüche gegenüber dem jeweiligen Hersteller verjähren 3 Jahre nach Bekanntwerden des jeweiligen Skandals zum Jahresende. Denn ab den ersten Zeitungsberichten liegt beim Geschädigten „Kenntnis“ vor, und die Verjährung beginnt zu laufen. Spätestens 10 Jahre nach dem Kauf ist Schluss.

Alles verjährt? Aber der Kredit läuft noch? Wenn Autohersteller und Autokreditbank verbunden sind und es sich um ein „verbundenes“ Geschäft handelt, können Sie die Bezahlung der weiteren Raten verweigern oder unter Rückforderungsvorbehalt stellen. Fragen Sie uns!

Bei einem Kreditvertrag zur Finanzierung des Autos muss man zwei Fragen komplett trennen: Den Zahlungsanspruch der Bank und Ihre Gegenansprüche und Gegenrechte . Für beide Richtungen gelten ganz verschiedene Verjährungsregeln und erfordern eine sorgfältige Prüfung.

Leasing ist ein kompliziertes Dreiecksgeschäft zwischen Hersteller/Verkäufer, Leasingbank und Autokäufer=Kreditnehmer. Die Verjährung der Ansprüche in den sechs Rechtsbeziehungen (zwei Richtungen in jeder der drei Beziehungen) erfordert eine besonders sogfältige Prüfung.

Was können Kunden im Abgasskandal tun?

Das ist unter den Gerichten umstritten. Manche sagen: Es muss eine Nacherfüllungsfrist gesetzt werden. Andere urteilen: Das ist entbehrlich, weil eine fehlerfreie Lieferung ohnehin nicht möglich ist. Wir setzen vorsichtshalber (pro forma) eine Nacherfüllungsfrist und bereiten die Klage vor.

Das Kraftfahrtbundesamt KBA sagt: Ja. Es droht mit Stillegung des KfZ, wenn Sie nicht nachrüsten. Aber die Nachrüstung kann misslingen und nachteilige Effekte haben. Deshalb raten wir: So lange wie möglich kein Software-Update einspielen lassen.

Mit dem Anspruch auf „Nachlieferung“ können Sie sich für ein fehlerfreies Neufahrzeug ohne Abgasmanipulation entscheiden. Nachdem dies lange umstritten war, hat der BGH nun gegen diesen Anspruch gegen den Hersteller entschieden. Bei einem Vorgehen gegen den Händler kann das anders aussehen.

Vielleicht sagen Sie sich auch: Mit den Dieselbetrügern will ich nichts mehr zu tun haben! Vielleicht haben auch die Neufahrzeuge (heimliche) Abschaltvorrichtungen. Dann können Sie das Fahrzeug zurückgeben und bekommen Ihr Geld wieder (minus Abzug für km).

Wenn Sie in einem unerwünschten Autokredit festhängen, können Sie durch uns prüfen lassen, ob der Abgasskandal einen Ausgang bietet. Verbundene Kreditgeschäfte kann man zusammen mit dem Kaufvertrag abwickeln und so endgültig loswerden. Der Hersteller schuldet auch Finanzierungskosten.

Leasingverträge sind komplex, weil sie rechtlich ein Dreieck darstellen: Hersteller/Händler – Kreditgeber – Leasingnehmer/Kreditnehmer. In beide Richtungen gibt es jeweils Rechte und Ansprüche. Wie beim Autokredit schlägt der Sachmangel auf das Leasinggeschäft durch.

Die theoretisch beste Möglichkeit ist ein selbständiges Beweissicherungsverfahren. Das Problem: Geeignete Teststände sind rar, und die Verfahren sind sehr teuer und dauern viel zu lange. In der Praxis also keine gute Vorgehensweise.

Experten warnen: Die Software-Updates beseitigen vielleicht eine Abschaltvorrichtung. Aber: Das Fahrzeug kann leistungsschwächer, langsamer, treibstoffgieriger und kurzlebiger werden. Haben Sie schon ein Update gemacht? Berichten Sie uns von Ihren Erfahrungen!


Folgen der Nachrüstung

Die Nachrüstung hilft gegenüber dem Kraftfahrtbundesamt (KBA); weil dann keine Stillegung des Fahrzeugs erfolgt. Aber langfristig kann die Nachrüstung das Fahrzeug schlechter machen und seine Lebensdauer verkürzen. Daher raten wir: Geben Sie das Fahrzeug zurück!

Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) verlangt von Ihnen, dass Sie das Skandalfahrzeug nachrüsten lassen. Sonst wird Ihr KfZ stillgelegt. Aber: Die Nachrüstung des Fahrzeuges ist für das Fahrzeug möglicherweise nachteilig. Das KBA bietet Ihnen deshalb keine echte Lösung.

Experten haben viele „nachgerüstete“ Fahrzeuge nachgemessen. Manche halten danach die Grenzwerte ein, manche immer noch nicht. Entscheidend ist: Fast immer hat sich das Verhalten des Fahrzeugs verändert, und es ist zu befürchten, dass es kürzer lebt .

Kritiker bemängeln, dass auch nach der Nachrüstung nicht alle Fahrzeuge umweltkonform sind. Die Abschaltvorrichtung ist abgeschaltet, aber in der Praxis werden immer noch zu viele Schadstoffe ausgestoßen. Die Nachrüstung ist dann keine wirksame Nachbesserung des Fahrzeuges.

Mit den Abschaltvorrichtungen wurde auch die Motorleistung optimiert. Ohne Abschaltvorrichtung muss diese zwingend sinken und der Wagen wird leistungsschwächer. Dadurch wird das Fahrzeug langsamer und beschleunigt langsamer – auch und gerade in Gefahrensituationen!

Die Nachrüstung kann dazu führen, dass die Motorleistung sinkt . Das Fahrzeug ist dann weniger zugkräftig. Das kann sich beispielsweise auswirken, wenn Sie Urlaub mit einem Wohnwagen geplant haben oder beruflich einen Anhänger benötigen: Die Puste geht schneller aus als vorher.

Experten warnen, dass eine Korrektur bei den Stickoxiden immer auch zu einem Ansteigen des Verbrauchs führt. Der Motor ist nicht mehr optimiert, und deshalb schluckt er mehr. Das kann Ihren Geldbeutel empfindlich treffen. Werden Sie daher das Skandalauto so schnell wie möglich los!

Wenn die Abschaltung der Abschaltvorrichtung die Stickoxide runter fährt, fährt sie den Verbrauch hoch. Die Folge: Es wird auch mehr CO2 ausgestoßen. Ob Sie die Grenzwerte dann (gerade noch) einhalten, mag das KBA beurteilen. Jedenfalls haben Sie ein viel umweltfeindlicheres Auto.

Man kann nicht die Stickoxide reduzieren, ohne dass sich andere Parameter ändern. Experten warnen: Der Rußpartikelfilter setzt schneller zu und muß häufiger ausgetauscht werden. 4.000,- Euro oder mehr sind da schnell mal fällig. Behalten Sie den Wagen, tragen Sie auch diese Kosten.

In den verbotenen Abschaltvorrichtungen stecken Jahrzehnte technologischer Entwicklung. Experten warnen: Schaltet man sie ihrerseits ab, wird der Motor stärker erhitzt und beansprucht und ist früher tot. Vielleicht nur 100.000 km statt 300.000 km Laufleistung drohen.

Folgen des Abgasskandals

In den verbotenen Abschaltvorrichtungen stecken Jahrzehnte technologischer Entwicklung. Experten warnen: Schaltet man sie ihrerseits ab, wird der Motor stärker erhitzt und beansprucht und ist früher tot. Vielleicht nur 100.000 km statt 300.000 km Laufleistung drohen.

Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat sich bisher eigentlich nicht gesetzeskonform verhalten. Es hätte Millionen Autos stillegen müssen. Und zwar schon 2015. Aus naheliegenden politischen Gründen holt man das seit 2017 nach. Damit ist ggf. auch Ihre Betriebserlaubnis ernsthaft in Gefahr!

Die Position der Europäischen Union war von Anfang an klar: Abschaltvorrichtungen sind illegal, Autos mit solchen Vorrichtungen müssen stillgelegt werden, die Autohersteller müssen mit ernsten Sanktionen rechnen. Die Kommission hat Vertragsverletzungsverfahren u.a. gegen Deutschland betrieben.

Die EU-Typenzulassungsverordnung lässt Fahrzeugmodelle mit Abschaltvorrichtungen überhaupt nicht zu. Die trotzdem gebauten Autos haben also eine Betriebserlaubnis, aber keine Typenzulassung. Deshalb müsste die Betriebserlaubnis in allen Fällen sofort entzogen werden.

Beginnend im Sommer 2017 hat sich die Haltung der Behörden verschärft: Es werden seither Fahrzeuge, die nicht nachgerüstet sind, tatsächlich stillgelegt. Damit steht fest, was die Hersteller immer bestritten haben: Die Minderwertigkeit und Unbrauchbarkeit der Schummel-Diesel-Autos.

Nicht in allen Fällen kann die Nachrüstung wirklich überzeugen. Die Behörden lassen es ganz formal genügen, wenn die Abschaltvorrichtung weg ist. Aber die Abgaswerte können immer noch zu hoch sein und das Fahrzeug kann bei der Nachrüstung ernsthaften Schaden nehmen.

Seit im Sommer 2017 das Bundesverkehrsministerium den neuesten Porsche Cayenne stoppte, ist klar: Den Autoherstellern kann man alles zu- aber keineswegs vertrauen. Daher müssen Sie auch in neuen oder nachgerüsteten Autos mit (neuen) Abschaltvorrichtungen rechnen, die erst später auffliegen.


Weiterverkauf

Noch im Jahr 2016 entschieden manche Gerichte: Eine Nachrüstungsmöglichkeit für weniger als 100,- EUR zeige, dass die Fahrzeuge nicht schlecht seien. 2017 kam es zu einer Trendwende in der Rechtsprechung: Mindestens 10 % Wertverlust sind für ein Betrugsauto ohne weiteres anzunehmen.

Nach der EU-Typenzulassungsverordnung sind die manipulierten Fahrzeuge eigentlich nicht verkehrsfähig. Dennoch schreiten Behörden und Gerichte in Deutschland nicht ein, wenn jemand weiterverkauft und damit den Mangel nicht verschweigt, sondern ehrlich offenlegt.

Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, dass der (Weiter-)Verkäufer einer Sache ungefragt über schwerwiegende Mängel aufklären muss. Den eigenen Schummel-Diesel als einwandfreies Fahrzeug zu verkaufen, führt zu einem Kaufvertrag, den der getäuschte Käufer anfechten kann.

Die KfZ-Industrie hat Sie wie Millionen andere Geschädigte betrogen. Wenn Sie den Schummeldiesel ohne Hinweis auf den Mangel verkaufen, machen Sie sich selbst wegen Betruges strafbar. Denn auf schwerwiegende Mängel muss der Verkäufer den Käufer auch ungefragt hinweisen .

Mit dem Begriff „merkantiler Minderwert“ meinen Juristen, dass ein Schummeldiesel auf dem Gebrauchtwagenmarkt weniger bringt als ein einwandfreies Fahrzeug. Insoweit wird von mindestens 10% ausgegangen. Das wird sich erhöhen, wenn nachgerüstete Autos ausfallen.

Verlassen Sie sich bei den Gebrauchtwagen-Preisen nicht auf Studien, Listen und Presseberichte! Oft stehen die Autoren der Autoindustrie nahe und wollen nicht Alarm schlagen. Und: Es gibt kaum Daten über gezahlte Preise. Meist werden Durchschnittswerte aus Angeboten, z. B. im Internet, erstellt.

Unter einem „normativen Schaden“ verstehen die Juristen, dass jemand auch dann einen Schaden hätte, wenn sein Betrugsauto wirtschaftlich vollwertig wäre. Er hat eine bewusste, umweltorientierte Kaufentscheidung getroffen. Dafür durfte er eine Fahrzeugqualität erwarten, die er nicht bekam.

Die Minderwertigkeit der manipulierten Fahrzeuge zeigt sich auch daran, dass diese in andere Märkte nicht mehr eingeführt werden dürfen. Zugegeben, die USA sind weit weg. Aber wussten Sie, dass Sie einen Schummeldiesel nicht in die Schweiz weiterverkaufen können, weil er nicht ins Land darf?

Der größte Schaden für die Hersteller ist der Reputationsverlust. Das gilt aber auch für Sie als Fahrzeugeigentümer: Die Unklarheit, wie es weiter geht, macht den Diesel viel weniger attraktiv und führt dazu, dass es zu starken Preisschwankungen nach unten kommen kann.

Sonstige Folgen des Abgasskandals

Ein manipuliertes Fahrzeug, drohende Zwangsumrüstung und der Schatten weiterer Schäden, die nach einer Umrüstung auftreten können – das ist längst nicht alles. Sie können die Betriebszulassung auch ganz verlieren und Steuernachteile erleiden.

Nach den bisherigen Ankündigungen des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) behält seine Zulassung, wer nachrüsten lässt und verliert sie, wer das verweigert. Manche Experten halten die Nachrüstungen aber für unwirksam – das kann zum Verlust der Zulassung führen.

Schon vor Jahren zeigte sich eine Tendenz in der Rechtsprechung: Ist der Diesel nicht sauber, dann ist die Umweltplakette weg. Wer in einem sensiblen Ballungsraum wohnt, hat also einen Grund mehr, sich von seinem Betrugsauto schnellstmöglich zu trennen.

Die Behauptung der Hersteller, sie könnten für ein paar Euro je Fahrzeug nachrüsten, wird der Sache nicht gerecht. Die Forschungs- und Entwicklungskosten sind astronomisch, und auch Sie verlieren etwas: Ihre Zeit. Fahrten zum Händler und lange Wartezeiten.

Bei finanziertem Autokauf haben Sie zwei Schadensposten: Zum einen die Tilgungsraten (wie die Kaufpreiszahlung des Barzahlers). Zum anderen die Kreditkosten: Zinsen, Bearbeitungsgebühren, Kreditausfallversicherung, Vorfälligkeitsentschädigung usw. Für diese Kosten haftet der Hersteller.

Warten Sie nicht passiv wie ein Schaf auf den Schlächter! Werden Sie aktiv und wehren sich gegen die scheinbar übermächtige Autoindustrie. Mit uns an Ihrer Seite können Sie Ihre Rechte erkennen und effektiv durchsetzen. Fast alle Gerichte geben den Verbrauchern mittlerweile recht.

Experten bezweifeln die Zukunftsfähigkeit des Diesel. Wie in der Energieerzeugung wird es auch hier zu einer Energiewende kommen. Lassen Sie sich von uns beraten, wie Sie den Schmutzdiesel loswerden und Prämien für ein sauberes Hybrid- oder Elektroauto kassieren können.

 

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