Für Betroffene mit Rechtsschutzversicherung besteht u. U. die Möglichkeit, Klage gegen VW auch trotz eingetretener Verjährung zu erheben. Wer also bislang untätig war und nicht am Musterfeststellungsverfahren teilgenommen hat, kann noch Ansprüche geltend machen, solange der Kauf des Wagens nicht länger als zehn Jahre her ist.
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