25.09.2020

Einzelklage gegen VW noch bis 30.10.2020

Alle Geschädigten des Abgasskandals (VW, Audi, Skoda, Seat), die ihre Fahrzeuge vor dem 22.09.2015 gekauft haben und denen VW im Musterfeststellungsverfahren einen Vergleich verweigert hat, können und sollten noch bis 30.10.2020 Einzelklage gegen VW erheben. Danach tritt Verjährung ein und die Ansprüche sind verloren. Wir wissen genau, wie eine solche Klage erhoben werden muss, so dass sie jetzt nicht mehr verloren werden kann. Es besteht kein Verlustrisiko, auch nicht für Betroffene, die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen. Man sollte den Schritt daher wagen, denn nur vor Gericht ist für ein Abgasskandalfahrzeug noch gutes Geld zu erzielen, nicht selten das Doppelte des realen Marktwertes.

 

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