
für diesen Newsletter haben wir folgendes Thema für Sie vorbereitet:
Haftung des Vorstandes: Bereits seit Ende des Jahres 2014 gibt es Hinweise darauf, dass der Vorstand des VW-Konzerns die Manipulationen an den Dieselmotoren hätte erkennen können. Wir gehen der Frage nach, ob daraus eine Haftung des Vorstandes nach dem Aktiengesetz entstanden ist und erklären die notwendigen Voraussetzungen für diese Haftung. Lesen Sie mehr in unserem Lexikon-Artikel Vorstand, Haftung des.
Wir wünschen Ihnen eine angenehme Arbeitswoche! Mit freundlichen Grüßen Ihr VW-Schadensteam der Kanzlei JORDAN FUHR MEYER Rechtsanwälte Fachanwälte Steuerberater
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