08.11.2019

Opel muss drei Diesel-Modelle zurückrufen wegen verbotener Abschalteinrichtungen

Wie der Nachrichtensender ntv in einer Pressemeldung mitteilte, verfügen nach Auffassung des Kraftfahrtbundesamtes drei Opel-Modelle über unzulässige Abschalteinrichtungen.

Demnach habe das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Verpflichtung von Opel bestätigt, mehrere Diesel-Modelle im Zuge des Abgasskandals umgehend zurückzurufen. Opel müsse die Software zur Steuerung der Abschalteinrichtungen umrüsten, so das OVG in Schleswig.

Betroffen sind die folgenden Modelle aus den Jahren 2013 bis 2016:

  • Opel Zafira 1.6 und 2.0 CDTi
  • Opel Cascada 2.0 CDTi
  • Opel Insignia 2.0 CDTi

Der Beschluss sei nach Angaben des Gerichts unanfechtbar. Damit wurde vom OVG im vorläufigen Rechtsschutzverfahren die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Schleswig vom November 2018 bestätigt. Der Eilantrag von Opel gegen eine Rückrufanordnung des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) wurde abgelehnt. Somit verfügen nach Auffassung des KBA die drei Fahrzeugmodelle über unzulässige Abschalteinrichtungen.

Seitens des KBA wurde der sofortige Rückruf im Oktober 2018 mit der Begründung angeordnet, die eingebauten Systeme zur Reduzierung der Stickoxide in den Abgasen würden unter anderem schon bei Außentemperaturen unter 17 Grad Celsius in ihrer Wirksamkeit gedrosselt. Damit werden mehr Stickstoffoxide emittiert, als nach EU-Recht zulässig.

Am 17. Oktober 2018 wurde deshalb seitens der Behörde angeordnet, dass Opel die unzulässigen Einrichtungen entfernt und die Motorsteuerungssoftware der Autos umrüsten muss. Die schon seit April 2018 laufende freiwillige Rückruf- und Umrüstungsaktion wurde vom KBA als nicht ausreichend angesehen. Der gegen diese freiwilligen Aktionen gerichtete Antrag von Opel auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes durch das Schleswiger Verwaltungsgericht war nicht erfolgreich. So hat der 5. Senat des OVG die dagegen gerichtete Beschwerde nun zurückgewiesen.

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