14.11.2018

Abgasskandal weitet sich aus: Jetzt auch OPEL betroffen

Das JFM Schadensteam hilft!

 

1. Was ist passiert?

Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat bei der Überprüfung von OPEL PKW unzulässige Abschalteinrichtungen gefunden.

 

2. Was ist eine Abschalteinrichtung?

Abschalteinrichtungen beeinflussen die Abgasreinigung von Dieselkraftfahrzeugen.

Sie erkennen den Unterschied zwischen Prüfstand und Straße und verhalten sich auf der Straße anders als auf dem Prüfstand.

Der saubere Prüfstandmodus wird im realen Fahrverkehr "abgeschaltet".

Das Fahrzeug fährt dann in einem abweichenden dreckigen Straßenmodus.

Aufgrund der Abschalteinrichtungen kann es laut Kraftfahrtbundesamt (KBA) zu erhöhten Stickoxidemissionen kommen.

Eine Abschalteinrichtung ist ein Fahrzeugmangel und berechtigt zur Rückabwicklung des Kaufvertrages und zum Schadensersatz.

Und zwar auch dann, wenn eine Umrüstung bereits stattgefunden hat.

 

3. Bin ich betroffen?

Nach Auskunft des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) sind folgende Modelle betroffen:

  • Opel Insignia und Cascada 2,0 l (125kw)
  • Zafira 1,6 l (88kw , 100kw)
  • Zafira 2,0 l, (96kw, 125kw)
  • jeweils Euro 6

aus den Modelljahren 2013, 2014, 2015 und 2016.

 

4. Was geschieht mit den manipulierten Fahrzeugen?

Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat für die betroffenen Fahrzeuge (96.000 weltweit, davon 32.000 Fahrzeuge in Deutschland) einen verpflichtenden Rückruf angeordnet.

Alle betroffenen Fahrzeuge müssen umgerüstet werden.

Für 23.000 Fahrzeuge erfolgte bereits vor dem verpflichtenden Rückruf eine Umrüstung.

 

5. Muss ich an dem Rückruf teilnehmen?

Der Rückruf ist für alle Halter betroffener Fahrzeuge verpflichtend.

Wer sein Fahrzeug nicht umrüsten lässt, muss mit einer Zwangsstillegung rechnen.

Dagegen kann man aber gerichtlich vorgehen.

Jedenfalls, solange man einen Prozess gegen Verkäufer und/oder Hersteller führt.

Dann benötigt man das unveränderte Auto nämlich als Beweismittel.

 

6. Was soll ich tun?

Sie sollten sich sehr gründlich überlegen, ob Sie die Nachrüstung wirklich durchführen lassen wollen.

Wir wissen aus den Parallelverfahren mit Volkswagen (VW), dass sich Fahrzeuge durch eine Nachrüstung negativ verändern können.

Der Verbrauch und die Kohlendioxidemissionen können steigen.

Der Rußpartikelfilter kann sich zusetzen und der Motor eine kürzere Lebensdauer haben.

Ihr Auto kann früher am Ende sein und damit auch wesentlich weniger wert als das, was Sie bezahlt haben.

Sie sollten sich demnach von dem manipulierten Fahrzeug trennen und Ihr Geld zurückfordern.

 

7. Wie werde ich ein manipuliertes Auto los?

Ein Weiterverkauf kommt nicht in Betracht: Sie machen sich so nur schadenersatzpflichtig gegenüber dem arglosen Käufer.

Oder Sie verlieren viel Geld, wenn Sie die Karten auf den Tisch legen.

Sie müssen sich also an den Verkäufer und an den Hersteller wenden.

Am einfachsten wird das sein, wenn Sie das Fahrzeug finanziert haben.

Dann kommt in vielen Fällen ein Widerruf der Finanzierung und des finanzierten Autokaufs in Betracht.

In allen anderen Fällen machen Sie Rückabwicklungsansprüche gegen den Verkäufer und Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller geltend.

Sie geben dann das Fahrzeug zurück und bekommen Ihr Geld (abzüglich einer Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer) wieder.

 

8. Wie komme ich zu meinem Recht?

Wenn der Verkäufer und der Hersteller nicht gutwillig sind, bleibt oft nur noch der Klageweg.

Von einer "Musterklage" sollten Sie dabei die Finger lassen. Warum, das erklären wir HIER.

Für einen Zivilprozess muss Ihre Rechtsschutzversicherung bezahlen.

Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, können wir für Sie einen Prozessfinanzierer finden.

 

9. Wer hilft mir jetzt ganz konkret weiter?

Rechtsanwalt Jochen Struck, der Leiter des JFM Schadensteams, hat bereits hunderte Verfahren wegen Volkswagen (VW) erfolgreich geführt.

Diese besondere Erfahrung bringen er und sein Team in die Auseinandersetzungen mit OPEL ein.

Wir können also sehr genau prognostizieren, wie sich die Gegenseite verhalten wird und vor welchen Gerichten deren Ausflüchte nicht standhalten werden.

Wie bei Volkswagen (VW) rechnen wir auch bei OPEL damit, dass der Hersteller sich nicht traut, eine höchstrichterliche Entscheidung zu kassieren.

Die Erfolgschancen sind also außerordentlich hoch.

 

10. Was mache ich als nächstes?

Bitte füllen Sie unseren FRAGEBOGEN aus oder rufen uns unter der zentralen Rufnummer 0234-33853-189 einfach an.

Und wir kümmern uns dann um alles weitere. Versprochen. Wir setzen Ihr Recht durch!

 

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