11.03.2018

Landgericht Essen gibt Klägern im VW-Abgasskandal Recht

Die Richter des Landgerichts Essen bestätigten die Auffassung der Kanzlei Jordan Fuhr Meyer und verurteilten den VW-Konzern und den betroffenen VW-Händler zur Rückerstattung des Kaufpreises für einen VW-Amarok und zu dessen Rücknahme.

Das Landgericht Essen wies in den Entscheidungsgründen darauf hin, dass eine Sache nicht nur dann mangelfrei ist, wenn technisch sicher und fahrbereit ist und über alle Genehmigungen verfügt. Vielmehr stelle die Installation einer Manipulationssoftware, welche die korrekte Messung der Stickoxidwerte verhindert und im Prüfbetrieb niedrigere Ausstoßmengen vortäuscht, eine negative Abweichung von der üblichen Beschaffenheit vergleichbarer Fahrzeuge dar.

Abgesehen davon liege auch ein Mangel vor, weil das Fahrzeug unstreitig einem Software-Update unterzogen werden muss, um den Auflagen des Kraftfahrtbundesamtes zu genügen und nicht zu riskieren, die Allgemeine Betriebserlaubnis entzogen zu bekommen.

 

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