05.03.2018

Abgasskandal: Dieselfahrverbot in Innenstädten – das müssen Dieselfahrer jetzt tun.

Abgasskandal: Dieselfahrverbot in Innenstädten – das müssen Dieselfahrer jetzt tun. Erfahrene Experten der Kanzlei Jordan Fuhr Meyer unterstützen Geschädigte.

Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der Dieselfahrzeuge aus Innenstädten verbannen dürfen, haben sich die Klagechancen für Dieselhalter noch weiter verbessert. Bochum, 05.03.2018 +++ Das nun in einigen Großstädten drohende  Dieselfahrverbot im Innenstadtbereich hat für die Halter zur Folge, dass ihr Fahrzeug bald einen erheblichen Wertverlust erleiden wird. Damit haben sich die Klagechancen im Abgasskandal weiter verbessert.

Wirtschaftlicher Totalschaden

Ein Fahrzeug innerhalb von Großstädten in Deutschland nicht mehr fahren zu dürfen, führt zum wirtschaftlichen Totalschaden für alle Halter der betroffenen Dieselfahrzeuge. Denn  ein solches Fahrverbot betrifft alle Fahrzeuge unterhalb der EU-6-Norm. Damit ist zudem die Behauptung der Hersteller – insbesondere des VW-Konzerns – durch die Abschalteinrichtung sei kein Schaden entstanden, ad absurdum geführt.

Klagen gegen Hersteller jetzt noch besser zu begründen

Sollte es künftig in Deutschland noch Gerichte geben, die im VW-Abgasskandal zu Gunsten des beklagten VW-Konzerns entscheiden, ist deren Entscheidungsspielraum durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erheblich eingeschränkt worden. Da immer neue betrügerische Abschalteinrichtungen auch in neueren Fahrzeuggenerationen entdeckt werden, bleibt als einzige sichere Lösung, sich vom Diesel zu verabschieden.

Unterstützung durch erfahrene Rechtsanwälte

Diesen Weg müssen VW-Geschädigte oder Halter anderer Dieselfabrikate nicht allein gehen. Rechtsanwalt Jochen Struck, Leiter der Schadensabteilung in der Kanzlei Jordan Fuhr Meyer: „Wir haben seit Beginn des Abgasskandals bereits über 600 Verfahren gegen VW erfolgreich begleitet. Die neuen Entwicklungen sollten alle Dieselfahrer zum Anlass nehmen und jetzt klagen! Im kostenlosen Erstgespräch informieren wir alle Geschädigten, wie sie ihr Fahrzeug gegen einen Großteil des Kaufpreises zurückgeben können.“

 

 

 

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