Ein ausführlicher Bericht der WAZ vom 12.02.2018 beschreibt die Chancen und Möglichkeiten für VW-Geschädigte im Jahr 2018. Auch wenn die meisten Ansprüche gegen VW-Händler verjährt sind, haben Kläger im Abgasskandal gute Aussichten, eine Klage gegen den VW-Konzern zu gewinnen. Denn gegen diesen sind die Ansprüche noch nicht verjährt, sondern können noch das gesamte Jahr 2018 geltend gemacht werden.