04.07.2019

700.000 Mercedes von Abgasskandal betroffen – Wir setzen Ihr Recht durch!

Nachdem sich der "Dieselgate" bislang hauptsächlich bei VW und Audi abgespielt hat, gerät seit einiger Zeit zunehmend auch der Hersteller Daimler ins Visier der Ermittler.

War zunächst nur der Mercedes Vito betroffen, kamen schnell viele weitere Modelle hinzu, unter anderem verschiedene Ausführungen der C-, E-, S- und V-Klasse, einige GLC- und ML-Modelle sowie der Sprinter. Kürzlich entdeckte das Kraftfahrt-Bundesamt auch beim Mercedes GLK 220 und 250 BlueTEC unzulässige Abschalteinrichtungen und hat Daimler zu einer weiteren Rückrufaktion zur Entfernung dieser "Schummel-Software" verpflichtet. Allein in Deutschland sind insgesamt 700.000 Mercedes-Fahrzeuge der Baujahre 2011 bis 2018 von den Rückrufen betroffen, zusammen mit den "freiwilligen Kundendienstmaßnahmen", mit denen Daimler weiteren Rückrufverpflichtungen zuvorgekommen ist, sind es noch erheblich mehr.

Jetzt den Klageweg beschreiten

Betroffene Fahrzeughalter erhalten meist ein entsprechendes Schreiben von Daimler, in dem Sie gebeten werden, sich zur Durchführung der Rückrufaktion in die nächste Vertragswerkstatt zu begeben. Sollten Sie ein solches Schreiben erhalten haben, melden Sie sich bei uns. Nach Auffassung von bundesweit immer mehr Gerichten stehen Ihnen erhebliche Schadensersatzansprüche zu, bei Neuwagenkäufern u. U. bis hin zum Austausch Ihres Skandalwagens gegen ein fabrikneues Ersatzfahrzeug möglichst gleicher Bauart und Ausstattung.

Was sollten Abgasskandal-Geschädigte jetzt tun?

Als Geschädigter des Abgasskandals sollten Sie Ihre Rechte einfordern und Klage einreichen. Wir unterstützen Sie dabei mit unseren erfahrenen Rechtsanwälten. Unsere Kanzlei ist seit dem ersten Tag des Abgasskandals vor über drei Jahren für die Geschädigten tätig und hat bereits hunderte von Fällen erfolgreich abgeschlossen. Mit der großen Erfahrung unseres spezialisierten Schadenteams setzen wir alles daran, auch Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. So gut wie alle Rechtsschutzversicherungen gewähren inzwischen problemlos den erforderlichen Deckungsschutz für das Klageverfahren. Damit haben Sie kein Kostenrisiko und die Gewähr dafür, dass das erstrittene Ergebnis in voller Höhe in Ihrer Tasche verbleibt.

Zögern Sie nicht und rufen Sie uns an. Die telefonische Erstberatung durch unseren Spezialisten Rechtsanwalt Jochen Struck kostet Sie keinen Cent. Nehmen Sie unter der zentralen Telefonnummer 0234/33853-189 Kontakt zu unserem Abgasteam auf. Wir setzen Ihr Recht durch.

 

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