24.08.2018

Jetzt amtlich: Rückruf von Dieselfahrzeugen auch bei Daimler

Die Experten des Abgasschadensteam der Kanzlei Jordan Fuhr Meyer raten den Geschädigten dazu, gegen die Daimler AG zu klagen und ein neues Fahrzeug oder die Rückzahlung des Kaufpreis zu erzwingen. 

Bochum, 24. August 2018– Nun ist es amtlich: Wegen unzulässiger Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung muss Daimler deutschlandweit mehr 238.000 Fahrzeuge zurückrufen. Europaweit belaufen sich die Zahlen auf über 774.000 Fahrzeuge. Damit gerät nun auch Daimler immer stärker unter Handlungsdruck. Betroffene Daimler-Dieselfahrzeuge sind neben dem Vito insbesondere die Volumen-Modelle GLC 220d und C 220d, aber auch viele andere Mercedes-Fahrzeuge, in denen die „Schummel-Software“ verbaut ist. 

Abschalteinrichtungen sind ein Mangel

Durch den Rückruf hat das Kraftfahrt-Bundesamt offiziell bestätigt: Daimler hat wie VW, Audi und andere deutsche Hersteller ebenfalls manipuliert und verbotene Abschalteinrichtungen in diverse Modelle ihrer Dieselfahrzeuge verbaut. Damit liegt rechtlich ein Mangel vor. Dass dieser Mangel auch erheblich ist und weitreichende Ansprüche der Betroffenen auslöst, haben die vielen bisherigen Urteile gegen VW gezeigt. 

„Für uns ist die Rechtslage ganz klar: Auch die Mercedes-Geschädigten haben Anspruch auf Neulieferung oder Rückzahlung des Kaufpreises und sollten sich nicht mit einem technisch zweifelhaften Update an der Fahrzeug-Software abspeisen lassen“, beschreibt Rechtsanwalt Jochen Struck, Leiter der Schadensabteilung Abgasskandal in der Kanzlei Jordan Fuhr Meyer die Situation.
Er ergänzt: „Die Hersteller haben mit ihren Tricksereien und der jahrelangen Vertuschung der Affäre das Vertrauen der Kunden dermaßen beschädigt, dass von den Kunden nicht erwartet werden kann, ihre Fahrzeuge jetzt zur angeblichen Mangelbeseitigung wieder in die Hände derjenigen zu geben, die den ganzen Skandal verursacht haben.“ 

Nur durch Klage sind die Ansprüche durchsetzbar

Mercedes streitet bisher kategorisch alle Vorwürfe ab und ist freiwillig zu keinerlei Zugeständnissen bereit. Deshalb raten die Anwälte von JFM mit Erfahrung aus hunderten von Verfahren allein gegen VW, umgehend zu klagen, denn nur auf diesem Weg wird man als Betroffener zu seinem Recht kommen.

Vorher können sich Geschädigte in einem kostenlosen Erstgespräch mit Herrn Rechtsanwalt Struck über ihre Rechte informieren und Prozessstrategie festlegen: 

Kontaktieren Sie uns gerne: Telefonisch unter 0234/338 53 189 oder direkt hier: Kontakt

Wir setzen Ihr Recht durch.

 

Soforthilfe

Tel: 0234 - 338 53 - 189

für Termine in Bochum, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Marsberg oder einem Ort Ihrer Wahl

Bearbeitung beschleunigen

Nehmen Sie jetzt direkt Kontakt mit uns auf