21.04.2018

Erneut erfolgreich geklagt - Landgericht Essen gibt Kläger recht

Auch für den Kläger in dem Verfahren 6 O 35/18 vor dem Landgericht Essen hat es sich gelohnt, gegen den VW-Konzern zu klagen. Der VW-Händler wurde verurteilt, dem Kläger den Wert des Fahrzeugs zu ersetzen (abzüglich der üblichen Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer).

Die Richter betonen in dem Urteil, dass durch das Aufspielen des Software-Updates keinesfalls die Problematik aus der Welt geschafft wurde. Denn durch das Update befindet sich das Fahrzeug nun dauerhaft in dem Modus, der eigentlich nur vorübergehend für den Prüfstand konzipiert worden ist. Da der Verdacht naheliegt, dass der Motor eine dauerhafte Leistung in diesem Modus nicht lange unbeschadet überstehen wird, haben die Richter den VW-Händler  zur Rückabwicklung des Kaufvertrages verurteilt.

 

 

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