12.04.2018

Landgericht Bochum verurteilt VW wegen sittenwidriger Schädigung im Abgasskandal

Anders als die meisten anderen Gerichte verurteilte das Landgericht Bochum den VW-Konzern als Hersteller wegen sittenwidriger Schädigung. Nach Ansicht des Gerichts hat VW den Kläger, Mandant der Kanzlei Jordan Fuhr Meyer, darüber in sittenwidriger Weise getäuscht, dass die Zulassung des Fahrzeugs zum Straßenverkehr und die Einstufung in die angegebene Schadstoffklasse gesetzmäßig erfolgt seien. Den VW-Konzern hätte gegenüber dem Kläger eine Offenbarungspflicht getroffen, weil Umstände bestanden, deren Eintritt den Vertragszweck aus Sicht des Käufers beeinträchtigen konnten und der Käufer selbst dies nicht erkennen konnte.

Die Täuschung war auch sittenwidrig, weil sie geeignet war, gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden zu verstoßen.

 

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