30.03.2018

Obsiegendes Urteil vom Landgericht Köln - 26.03.2018

Auch in diesem Verfahren hat das Landgericht Köln den VW-Händler und den VW-Konzern verurteilt, unserem Mandanten als Gesamtschuldner den Zeitwert des VW-Touareg zu erstetzen. Die Richter betonen in dem Urteil, dass der Käufer eines Fahrzeugs davon ausgehen darf, dass dieses ohne weitere technische Überarbeitung - zudem durch einen anderen als den Verkäufer - dauerhaft eine Betriebserlaubnis besteht. Ist dies - wie im Fall von VW - nicht der Fall, hat die Sache einen Mangel. Dass das Farzeug formell weiterhin der EG-Typengenehmigung entspricht, sei in diesem Zusammenhang irrelevant, weil sie auf einer Täuschung beruhe.

Der Schaden sei auch nicht unerheblich, was man nach Meinung der Richter schon daran sehen könne, dass VW zur Entwicklung des Software-Updates mehr als ein Jahr benötigte. Deshalb sei der tatsächliche Mangelbeseitigungsaufwand ganz erheblich.

Auch die Richter des Landgerichts Köln wiesen darauf hin, dass Fachleute von der Beinträchtigung der Haltbarkeit des Motors und seiner Komponenten und anderer Mängel aufgrund des Software-Updates ausgehen.

 

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