09.01.2018

Kläger erhält Neuwagen nach Klage gegen VW

Abgasskandal: Kläger erhält Neuwagen nach Klage gegen VW

Das Landgericht Arnsberg hat auf die Klage der Kanzlei Jordan Fuhr Meyer ein VW-Autohaus verurteilt, der Klägerin ein fabrikneues typengleiches Ersatzfahrzeug zu liefern. Änderung der Produktionsserie führt nicht zur Unmöglichkeit der Nachlieferung.

Bochum, 09.01.2018 +++ Obwohl das Abgasskandalauto der Klägerin, ein VW Polo, bereits in 2011 gekauft worden und 61.000 Kilometer gelaufen war, verurteilte das Landgericht Arnsberg das Autohaus im Abgasskandal zur Lieferung eines neuen, typengleichen Fahrzeugs aus der aktuellen Serienproduktion mit identischer Ausstattung. Damit setzten die Anwälte den wertvollsten Anspruch vor Gericht durch, der im Abgasskandal möglich ist. Urteile mit diesem Inhalt sind noch immer selten, da die Gerichte oft argumentieren, zwischenzeitliche Modellpflegemaßnahmen und technische Änderungen in der Produktion mache die Nachlieferung eines gleichen Fahrzeugs unmöglich. Dieser Auffassung erteilte das LG Arnsberg nun eine Absage. Die Richter argumentierten, dass das im Jahr 2011 an den Kläger ausgelieferte Fahrzeug aus der gleichen Gattung stamme, wie ein Fahrzeug aus der aktuellen Produktion.

Ersatzlieferung aus aktueller Produktion möglich

In der Begründung beriefen sich die Richter auf die Lieferungsbedingungen des VW-Händlers. In diesen heißt es, dass auch Konstruktionsänderungen des ursprünglichen Fahrzeugs vom Vertrag umfasst seien. Deshalb könne der Verkäufer die Neulieferung wegen solcher Änderungen, die im Rahmen der Modellpflege der letzten Jahre vorgenommen worden sind, nicht verweigern. Damit konnte sich die im Abgasskandal führende Kanzlei Jordan Fuhr Meyer mit ihrer Rechtsauffassung voll durchsetzen.

Nachbesserung durch Software-Update unzumutbar

Die Richter des LG Arnsberg folgten auch der Auffassung der Anwälte, dass das Software-Update für die Dieselfahrer, die ein Abgasskandalauto gekauft haben, unzumutbar ist. Allein der Einsatz der unzulässigen „Schummelsoftware“ rechtfertige die begründete Annahme der Betroffenen, dass sich VW nicht redlich verhalten habe. Diese Annahme werde durch das Verhalten von VW nach Bekanntwerden des Dieselskandals untermauert: VW behauptete auf der Internetseite, dass das KBA alle Nachbesserungen genehmigt habe, obwohl die konkrete Freigabebestätigung durch das KBA erst über ein Jahr später erfolgte. Dem betroffenen VW-Fahrer sei es deshalb, so die Richter des Landgerichts Arnsberg, nicht zuzumuten, nun auf die Redlichkeit des Konzerns zu hoffen. Diesen Vertrauensverlust in den Hersteller VW müsse sich auch das Autohaus entgegenhalten lassen.

Wirtschaftlicher Schaden aufgrund Vertrauensverlusts in die Marke VW

Die Richter betonten schließlich, dass auch Zweifel an dem Erfolg des Software-Updates berechtigt seien. VW habe lediglich die Absicht erklärt, dass das Update keinen nachteiligen Einfluss auf Verbrauch und Fahrleistungen haben werde. Ein entsprechender Erfolg wurde damit aber nicht garantiert.

Rechtsanwalt Jochen Struck, Leiter des Schadensteams der Kanzlei Jordan Fuhr Meyer, kommentiert das Urteil so:

„Das Gericht hat noch einmal bestätigt, dass auch subjektive Vorstellungen den Marktwert eines Fahrzeugs negativ beeinflussen können. Aufgrund des Vertrauensverlusts in die Redlichkeit des Herstellers und des Umstandes, dass das Kraftfahrtbundesamt die manipulierte Software über Jahre nicht entdeckt hat, bleibt der begründete Verdacht, dass auch künftige Updates zu negativen Folgen führen, die der Behörde verborgen bleiben. Das Risiko eines weiter sinkenden Marktwertes der Fahrzeuge darf weder unserer Mandantin noch anderen Opfern des VW-Abgasskandals aufgebürdet werden. Deshalb raten wir auch im Jahr 2018 allen Betroffenen, Klage gegen den VW-Konzern einzureichen, bevor auch diese Ansprüche verjähren.“

 

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