06.12.2017

Gefahr der Stilllegung begründet Mangel – Kanzlei Jordan Fuhr Meyer gewinnt erneut im Abgasskandal

Gefahr der Stilllegung begründet Mangel – Kanzlei Jordan Fuhr Meyer gewinnt erneut gegen VW im Abgasskandal

Wieder hat ein deutsches Gericht den VW Konzern zu Gunsten der Mandanten der Kanzlei Jordan Fuhr Meyer zu Schadenersatzzahlungen verurteilt. Die im Abgasskandal höchst erfolgreiche Kanzlei hat neben vielen obsiegenden Urteilen auch eine namhafte Anzahl von sehr positiven Vergleichen für ihre Mandanten erzielt.

Bochum, 06.12.2017 +++ Die Richter des Landgerichts Hamburg stellten in ihrer Urteilsbegründung klar, dass ein Käufer eines Fahrzeugs selbstverständlich davon ausgehen darf, dass die für den Betrieb erforderlichen Genehmigungen von dem verantwortlichen Hersteller entsprechend der Vorschriften des jeweiligen Prüfverfahrens erlangt worden sind. Der Käufer darf nicht Gefahr laufen, unmittelbar durch eine Stilllegungsverfügung oder mittelbar durch eine Rückrufaktion in Unsicherheit bezüglich der Verwendbarkeit seines Fahrzeugs zu geraten.

Sittenwidriges Handeln von VW

Das Urteil stellt des Weiteren auf die Sittenwidrigkeit der Täuschung durch VW ab. Denn die Mitarbeiter von VW haben, so das Urteil, eine Software konstruiert, deren Abgasrückführungssystem erkennt, wann das Fahrzeug im Testbetrieb läuft. Dadurch wurde ein geringerer Stickoxid-Ausstoß gemessen. Dadurch wurde dem Käufer ein – für seine Kaufentscheidung wesentlicher – gesetzeskonformer Stickoxid-Ausstoß vorgespiegelt. Auch der Mandant der Kanzlei Jordan Fuhr Meyer hatte nicht geplant, ein Fahrzeug zu erwerben, dem der Entzug der Zulassung droht. Aus Profitgier wurde seitens VW dennoch die gesetzeswidrige Abschalteinrichtung eingebaut.

VW-kritische Rechtsansicht setzt sich zunehmend durch

Die von den Richtern in Hamburg vertretene Ansicht und das daraus resultierende Urteil sind längst keine Einzelfälle mehr. Eine Vielzahl von Gerichten hat bereits entschieden, dass der VW-Konzern sich schadensersatzpflichtig gemacht hat. Der in der Kanzlei in Sachen Abgasskandal federführende Rechtsanwalt Jochen Struck betont dazu: „Für unsere Mandanten ist das eine höchst erfreuliche Entwicklung. Wir raten allen Opfern des Abgasskandals, der drohenden Stilllegung ihres Fahrzeugs durch eine Klage entgegen zu wirken. Da VW käuferfreundliche Urteile vermeiden will, geht der Konzern häufig auf Vergleiche ein, die für unsere Mandanten sehr vorteilhaft sind. Und sie ersparen sich jahrelange Gerichtsverfahren. Auch nach der Verjährung der Ansprüche gegen die Händler gibt es noch genügend Anspruchsgrundlagen, aus denen wir gegen den VW-Konzern vorgehen können.“

 

Soforthilfe

Tel: 0234 - 338 53 - 189

für Termine in Bochum, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Marsberg oder einem Ort Ihrer Wahl

Bearbeitung beschleunigen

Nehmen Sie jetzt direkt Kontakt mit uns auf