07.11.2017

Spritskandal: Kanzlei Jordan Fuhr Meyer kämpft für Verbraucherrechte

Die Rechtsprechung ist eindeutig: Die unzulässigen Verbrauchswerte bei Benzin- und Dieselfahrzeugen sind ein erheblicher Mangel im Sinne des Kaufrechts. Die Kanzlei Jordan Fuhr Meyer setzt sich auch in diesem Skandal für die Rechte der Verbraucher ein.

Bochum 07.11.2017 +++ Die bereits im Abgasskandal erfolgreiche Rechtsanwaltskanzlei Jordan Fuhr Meyer hilft nun auch Autobesitzern, die wegen des Spritskandals gegen ihren Autohersteller vorgehen möchten. Nahezu alle Autobesitzer können ihr Fahrzeug gegen Erstattung des Fahrzeugpreises zurückgeben, wenn die einzige Voraussetzung gegeben ist: Der Kraftstoffverbrauch muss über 10 % der Herstellerangaben liegen.

Das Kaufrecht erlaubt dem Käufer einer Sache vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn ein erheblicher Mangel der Kaufsache vorliegt. Der Umweltverband ICCT hat in einer aktuellen Studie herausgefunden, dass Neuwagen im Durchschnitt 42% mehr Kraftstoff verbrauchen, als von den Herstellern angegeben. Damit liegt ein erheblicher Sachmangel vor und der Wagen kann zurückgegeben werden.

Autokäufer haben das Recht, erheblich mangelhafte Wagen zurückzugeben

Ob der Mehrverbrauch oder ein anderer Grund für den Käufer ausschlaggebend sind, das Fahrzeug zurückgeben zu wollen, ist dabei unerheblich. Bisher war das nicht so einfach, denn nur einen Neuwagen mit einem erheblichen Mangel muss der Kfz-Händler als Verkäufer vom Autokäufer wieder zurücknehmen.

Mit der 2017er Studie des ICCT hat sich die Lage für fast alle Autokäufer grundlegend geändert, denn nach dieser Studie des International Council on Clean Transportation (ICCT) verbrauchen Neuwagen im Durchschnitt 42% mehr Kraftstoff als von den Autoherstellern gegenüber den Käufern angegeben.  Rechtsanwalt Jochen Struck, Leiter des Schadensteams der Kanzlei Jordan Fuhr Meyer und Experte für Verbraucherrechte, blickt auf zwei Jahre Erfahrung der Kanzlei im VW-Abgasskandal zurück und erklärt zum aktuellen Spritskandal:

„42% durchschnittlicher Mehrverbrauch! Das bedeutet natürlich, dass es auch Autos gibt, die doppelt so viel verbrauchen, wie sie dürften. In der Rechtsprechung war lange umstritten, ab wann ein Kraftstoffmehrverbrauch ein erheblicher Mangel ist, also bis zur welcher Grenze er einfach hinzunehmen ist. Das OLG Hamm hat zu dem Aktenzeichen 2 U 163/14 die Grenze bei genau 10 % gezogen. Dieses Urteil hat bei anderen Gerichten und in der juristischen Diskussion allgemeine Zustimmung gefunden.“

Erheblicher Mangel liegt auf der Hand

Auf den Prüfständen von TÜV oder DEKRA kann aller Wahrscheinlichkeit nach bewiesen werden, dass ein Fahrzeug 30, 40 oder 50 % Sprit mehr verbraucht, als in der Fahrzeugbeschreibung angeben wurde. Schon ab einem Testergebnis von 10 % steht fest, dass das Fahrzeug mangelhaft ist.

Im Klagewege und auf Kosten der  Rechtsschutzversicherung kann vom Neuwagenverkäufer verlangt werden,  dass er das Fahrzeug zurücknimmt. Den Kaufpreis muss er zurückzahlen. Abgezogen wird eine Pauschale für die gefahrenen Kilometer.

Autokäufer können gegen Hersteller und gegen Händler vorgehen

Der Anspruch, das Neufahrzeug zurückzugeben, richtet sich gegen den Hersteller sowie gegen den Händler, der das Fahrzeug verkauft hat. Ansprüche gegen den Verkäufer verjähren zwei Jahre nach Ablieferung. Ansprüche gegen den Händler aufgrund täuschender Zusicherungen verjähren erst nach 10 Jahren.

Deshalb kann fast jeder Autofahrer, der einen Neuwagen erworben hat, diesen wegen erheblichen Mehrverbrauchs zurückgeben - sogar mit Unterstützung der Rechtschutzversicherung.

Kanzlei Jordan Fuhr Meyer kämpft für Verbraucherrechte

Rechtsanwalt Jochen Struck ergänzt dazu: „Unsere Erfahrung im Abgasskandal hat uns gezeigt, dass immer weniger Verbraucher gewillt sind, sich von der Industrie belügen zu lassen. Die Verbrauchswerte sind als zugesicherte Eigenschaften eines Produktes zu verstehen und nicht als bloße Richtwerte oder Wunschwerte der Hersteller. Wenn unter Laborbedingungen völlig weltfremde Werte ermittelt werden, kann dieser Zustand nicht zulasten von Millionen von Autofahrern gehen, die sich auf die Angaben der Hersteller verlassen. Unser Ziel ist es, möglichst viele Verbraucher zu unterstützen und uns für ihre Rechte einzusetzen.

 

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