20.12.2017

Volkswagen ist erwiesenermaßen unzuverlässig - Kanzlei JFM gewinnt erneut in VW-Abgasskandal

Auch das Landgericht Krefeld gibt Kläger Recht und spricht Mandanten der Kanzlei Jordan Fuhr Meyer Anspruch auf Schadensersatz zu. Das Software-Update ist unzumutbar, da sich der VW-Konzern als unzuverlässig herausgestellt hat.

Bochum, 20.12.2017 +++ Ein Käufer muss die Nachbesserung nicht von einem Vertragspartner durchführen lassen, der ihn beim Kauf betrogen hat. Diesen Grundsatz wendeten die Richter des Landgerichts Krefeld bei der Begründung ihres Urteils vom 06.12.2017 an. Denn das Vertrauensverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer ist auch dann erschüttert, wenn nicht der Verkäufer selbst sondern der Hersteller für den Betrug verantwortlich ist. Denn die wesentlichen Nachbesserungsschritte (Entwicklung der Software, deren Test und Einholung der Genehmigung) würden von VW als Hersteller selbst durchgeführt und nicht vom VW-Händler.

Versagen des KBA kann Vertrauensverhältnis nicht heilen

Der Vertrauensverlust kann auch nicht dadurch geheilt werden, dass das Software-Update durch eine Behörde wie das Kraftfahrt-Bundesamt genehmigt wurde. Die Genehmigung eigne sich nicht zur Vertrauensbildung, weil das KBA bei der ursprünglichen Typengenehmigung versagt habe, als es die Manipulation nicht erkannt hat. Auch nachdem sich die Hinweise mehrten, die letztlich zu den Untersuchungen in den USA geführt haben, ist das KBA nicht tätig geworden. Deswegen wird das Update auch nach der Genehmigung durch das KBA nicht zumutbar.

Stilllegungsverfügungen werden zunehmend durchgesetzt

Die Richter kritisierten auch, dass der VW-Käufer, der nicht vom Kaufvertrag zurücktritt, faktisch zur Durchführung des Updates gezwungen wird. Dazu Rechtsanwalt Jochen Struck, Leiter des Abgasskandal-Teams der Kanzlei Jordan Fuhr Meyer: „Das Urteil zeigt einmal mehr die schwierige Situation der VW-Kunden: Lassen sie das unzumutbare Update nicht durchführen, was angesichts dieses und gleichlautender früherer Urteile ihr gutes Recht ist, droht die Stilllegung des Fahrzeugs. Lassen sie es durchführen, vernichten sie wichtige Beweismittel und gefährden ihren Prozesserfolg vor Gericht. Gegen VW zu klagen, ist somit der einzige Weg, mit dem die Mobilität auch ohne Update gesichert wird, ohne gleichzeitig auf Rechte verzichten zu müssen.“

 

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