10.10.2017

Verjährung droht im Abgasskandal – jetzt schnell handeln!

Sie fahren ein Abgasskandalauto und sind noch nicht beim Anwalt gewesen? Dann müssen Sie unbedingt etwas zum Thema Verjährung wissen.

Software-Update hemmt die Verjährung nicht

Wenn der Motor in Ihrem VW, Audi, Skoda, Seat oder Porsche vom Abgasskandal betroffen ist, stehen Ihnen u.a. Ansprüche gegen den Verkäufer zu. Das gilt auch, wenn das Software-Update zur Beseitigung der „Schummel-Software“ an Ihrem Wagen bereits eingespielt worden ist. Die Ansprüche lauten auf Nachlieferung, also Austausch Ihres bisherigen gegen einen gleichartigen neuen Wagen, oder auf Rückabwicklung des Kaufvertrags, also Rückzahlung des damaligen Kaufpreises (abzüglich gefahrene Kilometer) gegen Rückgabe des Wagens.

Verjährung hat mit Herstellergarantie nichts zu tun

Diese Ansprüche werden Gewährleistungsansprüche genannt. Sie sind gesetzlich geregelt und haben mit der freiwilligen Garantie, die Ihnen der Hersteller zusätzlich eingeräumt hat, nichts zu tun.

Für diese Ansprüche gilt von Gesetzes wegen eine Verjährungsfrist von zwei Jahren, bei Gebrauchtwagen womöglich auch von nur einem Jahr. Die Frist hat an dem Tag begonnen, an dem Sie das Fahrzeug damals erhalten oder abgeholt haben. Wenn Sie beispielsweise Ihr neues Auto am 31.10.2014 in Empfang genommen haben, lief die Verjährungsfrist am 31.10.2016 ab.

Verjährung der Ansprüche kann verhindert werden – leiten Sie rechtliche Schritte ein!

Die Frist ist also bei vielen Betroffenen bereits abgelaufen. Dennoch können die Ansprüche in den meisten Fällen noch geltend gemacht werden, da VW allen Vertragshändlern empfohlen hat, sich bis auf weiteres auf Verjährung nicht zu berufen. Verjährt ist ein Anspruch nämlich nach Ablauf der Frist nicht automatisch, sondern nur, wenn der Schuldner des Anspruchs die Verjährung auch geltend macht.

Dieser Verjährungsverzicht von VW und den Autohäusern gilt aber

nur noch bis Ende 2017.

Alle Geschädigten, die nicht bis zum 31.12.2017 tätig geworden sind, verlieren also um 24 Uhr dieses Tages unwiederbringlich alle ihre Ansprüche gegen den Verkäufer. 

Verhindern können Sie diesen Anspruchsverlust nur, indem Sie – am besten mit anwaltlicher Hilfe – rechtliche Maßnahmen ergreifen, die geeignet sind, den Fristablauf zu hemmen. Weil für diese Maßnahmen ein gewisser zeitlicher Vorlauf nötig ist, sollten Sie sofort aktiv werden und den Anwalt Ihres Vertrauens einschalten, damit diesem genügend Zeit bleibt, das Verjährungsproblem noch rechtzeitig zu lösen.

Zögern Sie nicht, die Zeit ist knapp!

Erfahrene Rechtsanwälte setzen sich für Ihre Rechte ein!

Unser Schadensteam Abgasskandal betreut hunderte von Geschädigten, außergerichtlich und vor den Gerichten im ganzen Bundesgebiet. Sie erreichen uns unter

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abgasskandal@jfm24.de

Wenn Sie sich näher informieren möchten, haben wir unter

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weitere Informationen für Sie zusammengestellt.

 

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